Fanger ewech vun eise Pensiounen !

Après des mois de pseudo-consultations, et alors que ni les programmes électoraux des deux partis gouvernementaux, ni l’accord de coalition ne le prévoyaient, le Premier ministre a annoncé la semaine dernière une attaque frontale contre notre système de pensions.

Contrairement aux pistes évoquées au cours des longs mois de consultation publique et des travaux en « groupes d’experts », la réforme annoncée repose essentiellement sur un allongement significatif de la durée de cotisation. Cela va non seulement à l’encontre des pistes de réforme élaborées par les syndicats, mais aussi des résultats d’un récent sondage qui montre qu’une majorité soutiendrait plutôt une augmentation du taux de cotisations. Concrètement, cela signifie donc que la très grande majorité des salariés et des fonctionnaires et employés publics actuels et futurs devront travailler plus longtemps pour avoir droit à une pension complète.

Les premiers concernés par ce projet antisocial sont évidemment les jeunes générations. Il s’agit d’une attaque en règle contre toute notion de solidarité intergénérationnelle, pilier fondamental de notre régime public et solidaire de pensions.

Pour le Front syndical OGBL-LCGB, il est inacceptable que le poids principal de cette réforme injuste repose sur les épaules des jeunes, alors même qu’ils subissent déjà de fortes pressions en matière d’emploi, de logement et de pouvoir d’achat et que la réforme de 2012 les pénalisait déjà fortement.

Dans ce contexte, le Front syndical appelle tous les jeunes, mais aussi toutes les personnes solidaires de leurs enfants et petits-enfants à se mobiliser massivement et à participer à la grande manifestation nationale le 28 juin à Luxembourg.

Pendant que la durée des cotisations doit être progressivement augmentée, la pension minimale n’est, elle, pas revalorisée. La pension minimale, qui touche majoritairement les femmes, ne suffit pas à garantir une vie décente au Luxembourg. Cela ne semble pas importuner le gouvernement Frieden.

Le maintien intégral de la réforme de 2012 signifie, quant à lui, que l’ajustement des pensions risque de disparaître — les retraités actuels sont donc, eux aussi, touchés par les annonces faites à l’occasion du discours sur l’état de la Nation.

Enfin, alors que le gouvernement n’avait pas clairement affiché la couleur jusqu’ici et que des représentants des partis de la majorité avaient laissé entendre par moment que la fonction publique serait épargnée, il est désormais clair qu’elle sera tout autant touchée que le régime général.

Il est donc clair également que les salariés du secteur privé et les agents de la fonction publique doivent mener conjointement le combat pour la défense d’un système de pensions public et solidaire, permettant une vie décente et reposant sur la solidarité intergénérationnelle.

En ce sens, le Front syndical OGBL-LCGB tend la main à toutes les organisations et toutes les personnes intéressées et appelle à participer massivement à la grande manifestation nationale du 28 juin.

Communiqué par le Front syndical OGBL-LCGB, le 19 mai 2025

Der Premierminister bleibt standhaft: Wir sehen uns am 28. Juni auf der Straße!

Die Gewerkschaftsfront OGBL-LCGB hat die Rede zur Lage der Nation, die Premierminister Luc Frieden am 13. Mai 2025 gehalten hat, aufmerksam verfolgt und stellt leider fest, dass der Regierungschef die Gelegenheit nicht genutzt hat, um die sozialen Spannungen, die seine Regierung in den letzten Monaten ausgelöst hat, ein für alle Mal zu entschärfen. Ganz im Gegenteil!

Entgegen der Erklärung des Premierministers muss festgestellt werden, dass der Sozialdialog derzeit zum Stillstand gekommen ist. Trotz der anhaltenden Bemühungen der Gewerkschaftsfront in den letzten Monaten, den Sozialdialog mit der Regierung und den Arbeitgebern wieder in Gang zu bringen, bleibt der Premierminister hart und ignoriert einfach die Positionen der gewählten Vertreter der Arbeitnehmer und Rentner. Angesichts der Behauptung des Premierministers, dass der Sozialdialog nicht mit einer Mitentscheidung gleichzusetzen sei (interessanterweise hatte der Präsident der UEL wenige Stunden zuvor im Radio dieselbe Formulierung verwendet), betonen die Gewerkschaften, dass der Geist des luxemburgischen Sozialmodells seit jeher in der Suche nach Kompromissen zwischen den Sozialpartnern besteht.

Was die strittigen Fragen angeht, so hat der Premierminister trotz der wiederholten Warnungen der Gewerkschaftsfront OGBL-LCGB und entgegen den Interessen der Arbeitnehmer die Absicht der Regierung bekräftigt, weiterhin die Agenda der Arbeitgeber zu verfolgen und an ihren Plänen festzuhalten:

  • Inhaltliche Infragestellung der Kollektivverträge und der diesbezüglichen Vorrechte der Gewerkschaften, was einem frontalen Angriff auf die Vergütungs- und Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmer in Luxemburg gleichkommt
  • Liberalisierung der Sonntagsarbeit und der Öffnungszeiten im Handel, was für die betroffenen Arbeitnehmer jede Möglichkeit zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zunichte macht (der Premierminister scheint sich auch nicht bewusst zu sein, dass zwischen Arbeitnehmern und ihrem Arbeitgeber ein Unterordnungsverhältnis besteht, wenn er von einer sogenannten „Wahlmöglichkeit“ oder einer sogenannten „Freiheit“ des Arbeitnehmers spricht)

Der Premierminister hat auch alle Befürchtungen bestätigt, die die Gewerkschaftsfront OGBL-LCGB in den letzten Monaten hinsichtlich der Zukunft unseres Rentensystems geäußert hat. Entgegen den Interessen der derzeitigen und künftigen Rentner plant die Regierung daher, unser solidarisches öffentliches Rentensystem zu verschlechtern, anstatt es zu stärken. Der Premierminister kündigt eine Erhöhung der Beitragsjahre an.

Konkret bedeutet dies, dass alle derzeitigen und künftigen Arbeitnehmer länger arbeiten müssen. Dies betrifft insbesondere junge Menschen und stellt die Solidarität zwischen den Generationen in Frage.

Eine Aufwertung der derzeit völlig unzureichenden Mindestrente wird hingegen ausgeschlossen, und die durch die Reform von 2012 eingeführten Verschlechterungen bleiben bestehen (drohende Kürzung oder sogar Wegfall der Rentenanpassung und der Jahresendzulage). Darüber hinaus beabsichtigt die Regierung, private Versicherungen zu fördern, indem sie diese für gut situierten Personen steuerlich attraktiver macht, was zu Lasten der öffentlichen Finanzen und des allgemeinen Rentensystems geht. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit des Rentensystems hat die Gewerkschaftsfront eine Reihe von Vorschlägen zur Generierung neuer Einnahmen vorgelegt. Sie lehnt jedoch den vom Premierminister skizzierten Vorschlag ab, die Hälfte der CO2-Steuereinnahmen, die eigentlich für Sozialmaßnahmen im Rahmen der Energiewende vorgesehen sind, umzuwidmen.

Angesichts der Ankündigungen des Premierministers in seiner Rede zur Lage der Nation hält die Gewerkschaftsfront OGBL-LCGB natürlich an der für den 28. Juni geplanten nationalen Demonstration fest und kündigt an, dass sie ihre Mobilisierung ab sofort intensivieren und alle Arbeitnehmer und Rentner zur massiven Teilnahme aufrufen wird.

Mitteilung der Gewerkschaftsfront OGBL-LCGB, 13. Mai 2025

Die Gewerkschaftsfront fordert eine feste Zusage des Arbeitsministers vor weiteren Diskussionen im CPTE

Der Arbeitsminister berief für den 4. März 2025 eine weitere Sitzung des Ständigen Ausschusses für Arbeit und Beschäftigung (CPTE) ein, ohne jedoch die derzeit strittigen Dossiers auf die Tagesordnung zu setzen, insbesondere die Diskussion über eine Reform des Gesetzes über Tarifverhandlungen.

Die Gewerkschaftsfront OGBL-LCGB möchte darauf hinweisen, dass sie vor jeder weiteren Diskussion im CPTE die Regierung auffordert, das Recht der national repräsentativen Gewerkschaften auf Unterzeichnung und Aushandlung von Kollektivverträgen zu garantieren und sich dafür einzusetzen, dass der Inhalt der Kollektivverträge (Art. L. 162-12 des Arbeitsgesetzbuches) nicht eingeschränkt wird.

In einem Schreiben vom 26. Februar an den Minister betonten die beiden national repräsentativen Gewerkschaften, dass sie diesbezüglich eine feste und unmissverständliche Zusage von ihm erwarten.

Der OGBL und der LCGB fordern den Arbeitsminister außerdem auf, mehrere aktuelle Dossiers auf die Tagesordnung der nächsten CPTE-Sitzungen zu setzen, nämlich:

  • den Gesetzesentwurf 8479 zur Einführung eines Online-Antrags auf volles Arbeitslosengeld (dieser Entwurf wurde im CPTE nicht diskutiert, obwohl er voll und ganz in seine gesetzlichen Aufgaben fällt);
  • Umsetzung der EU-Richtlinie über die Arbeit von Plattformen in nationales Recht;
  • Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Dialogs gemäß Artikel 11 der Empfehlung des Rates vom 12. Juni 2023 zur Stärkung des sozialen Dialogs in der Europäischen Union ;
  • die Wiederbelebung des ADEM-Begleitausschusses, eines tripartiten besetzten Gremiums, das die Erfüllung der der Agentur für Beschäftigungsentwicklung übertragenen Missionen und Aufgaben begleiten und bewerten soll – dieses Gremium wurde seit vielen Jahren nicht mehr einberufen ;
  • die Neudefinition der Rolle der Arbeits- und Bergbauaufsichtsbehörde (ITM) ;
  • die Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Arbeitsplatzerhaltung sowie zum Plan zur Arbeitsplatzerhaltung und zum Sozialplan, um die Arbeitsplatzsicherheit der Beschäftigten besser zu gewährleisten.

 

Mitgeteilt von der Gewerkschaftsfront OGBL-LCGB,
am 3. März 2025

Die Gewerkschaftsfront solidarisiert sich voll und ganz

Die Gewerkschaftsfront OGBL und LCGB möchte den belgischen Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften anlässlich der nationalen Mobilisierung, die am Donnerstag, den 13. Februar in Brüssel stattfindet, ihre volle Unterstützung zusichern.

Die Gewerkschaften FGTB, CSC und CGSLB rufen zu einer großen Demonstration gegen die Regierungsvereinbarung der so genannten „Arizona“-Koalition auf, die erhebliche Haushaltskürzungen im öffentlichen Bereich, eine Verschlechterung des Rentensystems und eine Verlängerung der Arbeitszeit sowie Angriffe auf den automatischen Indexierungsmechanismus der Löhne vorsieht.

Die unsoziale und liberale Politik der neuen belgischen Regierung erinnert an einige Pläne der luxemburgischen Regierung. Sie ist Teil einer größeren Welle von Angriffen auf soziale Errungenschaften und Arbeitnehmerrechte, die gerade in ganz Europa stattfindet.

Angesichts dieser reaktionären Politik müssen sich die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften über die Grenzen hinweg solidarisch zeigen. In diesem Sinne drückt die Gewerkschaftsfront nicht nur ihre volle Solidarität mit den belgischen Kollegen aus, sondern möchte sie auch ihrer unerschütterlichen Unterstützung in ihrem Kampf versichern.

 

Mitgeteilt von der Gewerkschaftsfront OGBL-LCGB, am 12. Februar 2025

 

„Schwätz Mat!“ hat nicht überzeugt

Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der öffentlichen Online-Konsultation „Schwätz Mat!“ stellen die national repräsentativen Gewerkschaften LCGB und OGBL fest, dass der „breite Konsultationsprozess“ der Regierung in erster Linie eine politische Kommunikationskampagne war und nicht wie angekündigt ein echter Beteiligungsprozess.

Mit nur 2.000 Beiträgen für eine betroffene Population von ungefähr 650.000 Versicherten, davon mehr als 500.000 Beitragszahler und mehr als 150.000 Begünstigte [1], kann diese Konsultation keinesfalls als Erfolg angesehen werden. LCGB und OGBL sind der Meinung, dass eine so geringe Beteiligung, die nur 0,3 % der betroffenen Personen entspricht, sogar einen klaren Misserfolg darstellt.

Darüber hinaus ist zu betonen, dass von diesen Beiträgen 734 Antworten identisch waren und sich insbesondere auf Aspekte der Sicherung des Systems bezogen. Es ist mehr als erstaunlich, dass laut dem vom Ministerium veröffentlichten Abschlussbericht diese Beiträge bei der qualitativen Analyse nur einmal berücksichtigt wurden, während sie bei den quantitativen Analysen einzeln gezählt wurden. Mit anderen Worten: Diese Einzelstimmen wurden in Gesamtkategorien verwässert, ein Vorgehen, das den eigentlichen Geist der Konsultation verrät.

Wie dem auch sei, die beiden Gewerkschaften stellen dennoch fest, dass die große Mehrheit der Personen, die an dieser Konsultation teilgenommen haben, das derzeitige System unter Beibehaltung seiner grundlegenden Struktur erhalten möchte und sich weitgehend den gewerkschaftlichen Forderungen anschließt. Daher ist es unerlässlich, zusätzliche Einnahmen in der Zukunft zu schaffen, um das öffentliche System zu stärken und es so für alle zukunftssicher zu machen.

Für den LCGB und den OGBL ist klar, dass das einzige Ziel von „Schwätz mat!“ darin bestand, die Illusion einer öffentlichen Beteiligung zu schaffen und gleichzeitig die Gewerkschaften als Sozialpartner an den Rand zu drängen. Für die Gewerkschaften war und ist diese Strategie offensichtlich durch den Wunsch motiviert, eine zu starke Opposition gegen ein politisches Programm zu vermeiden, das die sozialen Errungenschaften verschlechtern könnte.

„Schwätz Mat!“ ist also ein misslungener Coup, der von überhöhten Kosten, einer zweifelhaften Repräsentativität und dem Fehlen eines echten Willens zum Sozialdialog geprägt ist.

Angesichts der „Dialogphase“, die nun beginnen soll, fordern LCGB und OGBL die Regierung auf, endlich einen echten Sozialdialog einzuführen, der die im Verwaltungsrat der nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP) vertretenen Sozialpartner eng einbindet, nicht nur in den Expertengesprächen, sondern vor allem in der entscheidendsten Phase: derjenigen der Suche nach Pisten, die definitiv verfolgt werden sollen. Als Sozialpartner sind der LCGB und der OGBL durch ihre Rolle als Verwalter der CNAP nicht nur echte Experten auf diesem Gebiet, sondern auch die legitimen Vertreter aller Versicherten, die zur Finanzierung unseres Rentensystems beitragen.

[1] IGGS-Zahlen für das allgemeine Rentenversicherungssystem (Jahresdurchschnitt 2023)

 

Mitgeteilt vom OGBL und vom LCGB,

am 17. Januar 2025

Arbeitnehmer und ihre Familien sind Opfer eines weiteren Angriffs der Regierung

Wirtschaftsminister Lex Delles hat kürzlich angekündigt, dass er einen Gesetzentwurf zur Reform der Öffnungszeiten im Einzelhandel und im Lebensmittelhandwerk eingereicht hat. Obwohl es nicht offen ausgesprochen wird, strebt die Regierung eine fast vollständige Liberalisierung der Öffnungszeiten – und damit auch der Arbeitszeiten des Personals in den betroffenen Unternehmen – an.

Im Klartext bedeutet dies, dass die Regierung plant, die bei weitem liberalsten Öffnungszeiten in der gesamten Großregion einzuführen:

  • Allgemeine Öffnungszeiten von 5.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr an Wochentagen, von 5.00 Uhr bis 19.00 Uhr an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
  • Von den 11 Feiertagen wird die Schließungspflicht nur an drei spezifischen Feiertagen (1. Januar, 1. Mai, 25. Dezember) beibehalten.
  • Diese neue Kategorisierung der Feiertage in 8 Werktage und 3 arbeitsfreie Tage wird auch zu zwei Kategorien von Feiertagsvortagabenden führen: Öffnung bis 19.00 Uhr für die Vortage von Werktagen und bis 18.00 Uhr für arbeitsfreie Feiertage. In Bezug auf Feiertage gibt es also vier mögliche Szenarien in den Plänen des Ministers.
  • Die Möglichkeit, 24 Stunden lang zu öffnen, wird von einmal auf zweimal pro Jahr verdoppelt.

Nach der geplanten Ausweitung der Sonntagsarbeit von 4 auf 8 Stunden stellt diese extreme Ausweitung der Öffnungs- und Arbeitszeiten einen großen sozialen Rückschritt dar, da sie für die 50.000 betroffenen Arbeitnehmer jegliches Familien- und Privatleben zerstören wird.

Beide Reformen stehen in krassem Widerspruch zu der von LISER durchgeführten und vom Ministerium für Mittelstand 2018 in Auftrag gegebenen Studie über die Auswirkungen einer möglichen Liberalisierung der Öffnungszeiten, die als Grundlage für eine Reform des gesetzlichen Rahmens dienen sollte. Die Studie ergab, dass die überwältigende Mehrheit der Beschäftigten im Handel es vorzieht weder sonntags noch spät abends zu arbeiten. Die Studie ergab auch, dass eine Liberalisierung große Unternehmen auf Kosten kleinerer Unternehmen begünstigt und die Probleme der Attraktivität kleiner Handwerksbetriebe und Händler verschärft.

In einem Sektor mit einem hohen Anteil an Frauen, darunter viele Alleinerziehende und abhängig von Arbeitskräften aus dem Ausland, wird diese Ultraflexibilisierung der Arbeitszeiten die bereits bestehenden Phänomene des Personalmangels verschärfen und sicherlich nicht die Attraktivität dieser Berufe steigern.

Durch die Genehmigung von Sonntagsöffnungen bis 14 Stunden wird die Sonntagsarbeit für die Beschäftigten in diesem Sektor de facto zu einer Pflicht. Die Pläne in Bezug auf Feiertage sind noch katastrophaler: Nicht nur, dass die Arbeitnehmer in diesem Sektor gezwungen werden, an acht Feiertagen im Jahr zu arbeiten. Die Schaffung von zwei Kategorien von Feiertagen für den Einzelhandel könnte ein erster Schritt in Richtung einer allgemeinen Erhöhung der Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer sein.

Darüber hinaus lässt dieses Reformprojekt nichts Gutes für die anderen Reformprojekte der Regierung zur „Modernisierung“ der Arbeitszeit erwarten. Alle Initiativen, die die Regierung bislang tröpfchenweise enthüllt hat, stellen nichts anderes als Rückschritte für die Arbeitnehmer dar. Noch schlimmer ist, dass die Regierung einen Anreiz nach dem anderen zurücknimmt, der die Unternehmen noch motivieren könnte, Kollektivverträge auszuhandeln.

Um diese Agenda umzusetzen, wendet die Regierung eine Salamitaktik bei allen Fragen an, die mit den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer und ihrer Familien zu tun haben. Anstatt diese Fragen im Rahmen des Ständigen Ausschusses für Arbeit und Beschäftigung (CPTE) zu verhandeln, umgeht die Regierung aktiv diese Triparite-Institution und die Gepflogenheiten des Sozialdialogs in Luxemburg und stellt die Sozialpartner vor vollendete Tatsachen, während sie eine rein arbeitgeberorientierte Position einnimmt.

Dieser neue Angriff auf die Arbeitsbedingungen ist eine weitere schwarze Episode in dem Frontalangriff der Regierung auf den Sozialdialog und die Tarifverhandlungen. Aus diesem Grund haben die beiden Gewerkschaftsorganisationen LCGB und OGBL ein Schreiben an den Premierminister gerichtet, in dem sie ihn vor den Konsequenzen für das Luxemburger Sozialmodell warnen. In Erwartung einer offiziellen Stellungnahme der Regierung werden LCGB und OGBL bereits jetzt damit beginnen, die Arbeitnehmer des Sektors zu mobilisieren und die ersten gewerkschaftlichen Aktionen gegen die vollständige Liberalisierung der Öffnungszeiten zu starten.

Mitgeteilt vom OGBL und vom LCGB,

am 18. Dezember 2024

Eine unzulässige Steuermaßnahme angesichts der neuen steuerlichen Ungleichbehandlung

Steuerkredit zur Kompensierung der Besteuerung der von Grenzgängern geleisteten Überstunden

Die Abgeordnetenkammer stimmt heute über den Gesetzesentwurf 8414 ab. Dieser beinhaltet neben einer Reihe steuerlichen Maßnahmen zur Stärkung der Kaufkraft, welche OGBL und LCGB ausdrücklich begrüßen, auch die Einführung eines Steuerkredits zur Kompensierung der Besteuerung der Überstunden der deutschen Grenzgänger.

Beide Gewerkschaften möchten nochmals daran erinnern, dass Überstunden in Luxemburg steuerfrei sind, Luxemburg jedoch im Januar 2024 per Konsultationsvereinbarung Deutschland das Besteuerungsrecht für die von Grenzgängern in Luxemburg geleistet Überstunden zugestanden hat. Diese Ungleichbehandlung von deutschen Grenzgängern wurde von den Gewerkschaften mehrmals kritisiert, zuletzt am 22. November 2024 im Rahmen einer gemeinsamen Protestkundgebung vor dem Finanzministerium.

Indem Luxemburg die Besteuerung der Überstunden von deutschen Grenzgängern einfach so hinnimmt, schadet die Regierung sowohl den betroffenen Grenzgängern als auch den Unternehmen, die sie beschäftigen. Neben einer schwindenden Attraktivität des Standorts Luxemburg für deutsche Grenzgänger, stellt sich ebenfalls die Frage, inwiefern diese bereit sind, überhaupt noch Überstunden zu leisten.

Auch wenn die Gewerkschaften LCGB und OGBL anerkennen, dass der Finanzminister zumindest versucht hat eine schnelle Lösung zu bieten, so ist diese unzulässig angesichts des Ausmaßes dieser Steuerproblematik. Während der Finanzminister davon ausgeht, dass der Steuerkredit von maximal 700 Euro für 80 % der betroffenen Grenzgänger keine finanzielle Mehrbelastung nach sich ziehen wird, schätzen die beiden national repräsentativen Gewerkschaften jedoch, dass dies im Durchschnitt lediglich für 35% zutrifft. Desweitern löst der Steuerkredit nicht das Problem des administrativen Mehraufwandes sowie der Ungleichbehandlung der deutschen Grenzgänger sowie der rückwirkenden Besteuerung, die seit Monaten für nicht abgeschlossenen Steuererklärungen stattfindet.

Daher fordern die Gewerkschaften weiterhin eine Neuverhandlung der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland, sowie ein unverzügliches Ende der retroaktiven Besteuerung, damit die steuerliche Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer die Überstunden in Luxemburg leisten, sichergestellt wird.

Die Gewerkschaften OGBL und LCGB werden ihre Anstrengungen fortsetzen, um dieser neuen Ungleichbehandlung der Grenzgänger ein rasches Ende zu setzen.

Mitgeteilt von OGBL und LCGB, am 11. Dezember 2024.

Französische Grenzgänger Opfer einer neuen Diskriminierung

Aufgrund von Grundsatzvereinbarungen, die kürzlich zwischen den französischen Arbeitgebern und einigen Gewerkschaften in Frankreich getroffen wurden, riskieren französische Grenzgänger in Luxemburg, dass ihr Arbeitslosengeld im Falle einer Entlassung drastisch sinkt.

Nach neuesten Informationen sieht es so aus, als würden die Berechnungsgrundlagen für das Arbeitslosengeld künftig mit einem niedrigeren Koeffizienten berechnet, um die Leistungen für französische Grenzgänger zu senken, und zwar mit unterschiedlichen Koeffizienten für jedes Grenzland. Es scheint auch, dass die Definition von angemessener Arbeit geändert wird, um Arbeitslose zu zwingen, viel ungünstigere Arbeitsangebote als bisher anzunehmen.

Diese Maßnahme ist Teil des Bestrebens der französischen Regierung, erhebliche soziale Einschnitte vorzunehmen, nur um den Haushalt einzusparen. Nach der viel gescholtenen Rentenreform, die Millionen von Franzosen zu spüren bekamen, hat die Regierung erneut beschlossen, die sozialen Errungenschaften von Millionen Franzosen anzugreifen.

Die Gewerkschaften LCGB und OGBL sind entsetzt über diese erneute Diskriminierung der französischen Grenzgänger durch ihre Regierung. Es ist untragbar, dass ein französischer Grenzgänger in Bezug auf die Arbeitslosigkeit diskriminiert wird.

Die Gewerkschaften OGBL und LCGB werden sich beraten, um eine starke und gemeinsame Antwort auf diese neue Diskriminierung der Grenzgänger zu geben.

Mitgeteilt von LCGB und OGBL, den 15. November 2024

Gemeinsame Gewerkschaftsforderungen für eine Verbesserung der CNS-Leistungen

Am 6. November 2024 um 14.30 Uhr findet im Kulturzentrum „Op der Schmelz“ in Düdelingen die erste Quadripartite-Sitzung der Legislaturperiode 2023-2028 statt. Bei dieser Gelegenheit haben die im Verwaltungsrat der Gesundheitskasse (CNS) vertretenen Gewerkschaften CGFP, FGFC, LCGB und OGBL beschlossen die Aufnahme einer Reihe von Punkten in die Tagesordnung gemeinsam zu beantragen: eine Bestandsaufnahme der seit den Quadripartite-Sitzungen von 2016 zugesagten neuen Leistungen bzw. der neuen kieferorthopädischen Leistungen, die Verwaltungskosten der CNS sowie die Übernahme der Mutterschaftskosten durch die CNS und die Mitfinanzierung der Krankenhausinfrastrukturen seitens der CNS.

Zahnärztliche Behandlungen und Sehhilfen: Leistungsverbesserungen hinken hinterher

Die Gewerkschaften möchten daran erinnern, dass die Quadripartite 2016 eine Reihe von Leistungsverbesserungen mit insbesondere höheren Erstattungen für zahnärztliche Behandlungen und Sehhilfen beschlossen hatte. Abgesehen von einigen kleineren Anpassungen, die sich auf spezifische Kostenübernahmen beschränken (z.B. Parodontalbehandlungen oder Dioptrien mit hohem Wert), bleiben diese Verbesserungen bis heute leere Versprechen.

Zu den angekündigten, aber nie umgesetzten Verbesserungen gehören z.B. die Einführung eines Tarifs für Kompositfüllungen (die sogenannte „weiße Zahnfüllung“), die Übernahme von Implantaten bzw. eine Verkürzung der Erneuerungsdauer von Zahnprothesen bzw. die Übernahme von refraktärer Chirurgie oder generell höhere Rückerstattungen oder kürzere Rückerstattungsfristen für Brillen und Kontaktlinsen.

Eine zunehmende Zweckentfremdung der Sozialversicherungsbeiträge, die richtiggestellt werden muss

Während die Leistungsverbesserungen trotz wiederholter politischer Zusagen weiterhin hinterherhinken, muss man jedoch feststellen, dass die Finanzreserve der CNS zunehmend zur Finanzierung von Ausgaben herangezogen wird, die letztlich nicht in ihren Anwendungsbereich fallen, sondern eher zu Lasten des Staatshaushalts gehen sollten. Die seit 2020 immer wiederkehrenden Defizite und der negative Trend der CNS-Reserve sind auch auf diese Zweckentfremdung der Sozialversicherungsbeiträge zurückzuführen. In diesem Zusammenhang möchten die Gewerkschaften daran erinnern, dass die Quadripartite in ihrer Sitzung vom 4. Mai 2022 beschlossen hatte, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die eine Analyse der Situation vornehmen und konkrete Lösungsansätze erarbeiten sollte.

Die Mutterschaftszulage ist das Paradebeispiel für die Ausgaben, die der Staat dem CNS gesetzlich auferlegt hat. Diese Zulage soll den Teil der Mutterschaftskosten abdecken, der bis 2010 vom Staatshaushalt getragen wurde, reicht aber bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten für die CNS zu decken. Seit ihrer Gründung im Jahr 2011 ist die Zuweisung bei 20 Mio. € eingefroren, obwohl sich die jährlichen Kosten inzwischen auf fast 40 Mio. € belaufen dürften. Die Gewerkschaften schätzen, dass sich die zusätzlichen Kosten für die CNS im Zeitraum 2011-2024 auf rund 150 Mio. € belaufen.

In diesem Zusammenhang und in Anlehnung an die Forderungen der Gewerkschaften in Bezug auf die Rentenversicherung fordern die Gewerkschaften, dass alle Verwaltungskosten der CNS aus dem Staatshaushalt übernommen werden. Dasselbe gilt für die Beteiligung an den Kosten der mobilen und immobilen Investitionen der Krankenhäuser in Höhe von 20 %, die der CNS gesetzlich vorgeschrieben ist, obwohl die Krankenhausplanung in den Zuständigkeitsbereich des Staates fällt.

Diese Forderungen nach einer Konzentration der Ausgaben der CNS auf ihr Kerngeschäft, d.h. die Übernahme von Geldleistungen (z.B. Krankengeld) und Sachleistungen (z.B. Erstattung von Pflegeleistungen und Honorarquittungen oder Kostenübernahme für Medikamente), decken sich im Übrigen mit den ersten diesbezüglichen Schlussfolgerungen der Quadripartite vom 23. Juni 2023 für eine bessere Trennung zwischen staatlichen Investitionen und denen der CNS.

Die Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit muss handeln

Eine angemessene Übernahme der oben genannten Kosten durch den Staatshaushalt würde es ermöglichen, ausreichende finanzielle Mittel zu beschaffen, um wesentliche Verbesserungen der Erstattungen für Zahnbehandlungen (wo 50 % der Kosten von den Versicherten getragen werden) oder Sehhilfen (wo 75 % von den Versicherten getragen werden) umsetzen zu können. Die rasche Umsetzung einer Anpassung der Finanzierung der Mutterschaftsausgaben und der Verwaltungskosten der CNS, zusammen mit einer Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze, würde es ebenfalls ermöglichen, den für 2025 und 2026 prognostizierten negativen Trend umzukehren und die finanzielle Nachhaltigkeit der CNS über den Horizont von 2027 hinaus zu gewährleisten.

Somit entsprechen die gewerkschaftlichen Forderungen einer wachsenden Nachfrage der Versicherten, unsere Sozialversicherung moderner und effizienter zu gestalten und gleichzeitig für den finanziellen Fortbestand der CNS zu sorgen. Für jede ihrer Forderungen erwarten CGFP, FGFC, LCGB und OGBL, dass die zuständige Ministerin der Quadripartite konkrete Vorschläge für eine rasche Umsetzung im Interesse aller Versicherten unterbreitet.

 

Mitgeteilt vom OGBL, dem LCGB, der CGFP und der FGFC,
am 5. November 2024

OGBL und LCGB bleiben wachsam!

Am 15. November 2024 wurde in Frankreich eine Vereinbarung getroffen, die zu einer völlig untragbaren Verschlechterung des Arbeitslosengeldes für französische Grenzgänger geführt hätte. Diese rein haushaltspolitische Maßnahme wurde von den Gewerkschaften OGBL und LCGB sofort als diskriminierend angeprangert.

Einer gestern Abend erschienenen Meldung zufolge will die französische Regierung nun doch zurückrudern und diese Maßnahme nicht umsetzen.

Sollte sich diese Information bestätigen, wäre diese Entscheidung von den Gewerkschaften OGBL und LCGB, die sich gegen jegliche Diskriminierung von Grenzgängern einsetzen, nur zu begrüßen.

Was die angesprochene Frage der Zuständigkeit für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes betrifft, so hoffen die Gewerkschaften, dass auf europäischer Ebene eine Lösung gefunden wird, um die Rechte der Grenzgänger bestmöglich zu garantieren. Sollte eine europäische Lösung nicht gefunden werden können, fordern die Gewerkschaften OGBL und LCGB die luxemburgische Regierung auf, bilaterale Abkommen auszuhandeln, die die Rechte der Grenzgänger respektieren.

Die Gewerkschaften werden diese Dossiers aufmerksam verfolgen und zu gegebener Zeit bei den politischen Behörden Luxemburgs und der anderen Länder der Großregion intervenieren.

Mitgeteilt vom OGBL und vom LCGB,
am 4. November 2024