Steuerkredit zur Kompensierung der Besteuerung der von Grenzgängern geleisteten Überstunden: Note ungenügend

Finanzminister Gilles Roth empfing am 16. Oktober 2024 Vertreter der Gewerkschaften OGBL und LCGB, um seinen Steuerkredit zur Kompensierung der Besteuerung der Überstunden der Grenzgänger vorzustellen. Da Überstunden in Luxemburg steuerfrei sind, sieht eine rezente Konsultationsvereinbarung mit Deutschland vor, dass diese in Deutschland besteuert werden können. Der Steuerkredit von maximal 700 Euro soll diese finanzielle Mehrbelastung verhindern.

Dass ursprünglich 30 Minuten für diese Unterredung vorgesehen waren (am Ende waren es dann 45), zeigt, wieviel Wichtigkeit die CSV-DP-Regierung diesem Thema bereit ist zu geben. Dabei ist der Beitrag der Grenzgänger entscheidend für die luxemburgische Wirtschaft. Viele ökonomischen Sektoren könnten ohne die vielen Tausend Grenzgänger, die tagtäglich nach Luxemburg strömen, nicht funktionieren.

Die Attraktivität des Standorts Luxemburg für diese Arbeitnehmer nimmt aber stetig ab. Die neuerliche zusätzliche Besteuerung der Überstunden der deutschen Grenzgänger ist nur ein weiteres Element, das manche zweimal überlegen lässt, ob sie die Strapazen auf sich nehmen, jeden Morgen nach Luxemburg zu fahren: auch die neuerlichen Grenzkontrollen auf deutscher Seite, die Verkehrslage allgemein, die Einschränkungen beim Home-Office, aber auch eine schleichende Abnahme der Lohndifferenz zum Wohnortland machen Luxemburg weniger attraktiv.

Die Gewerkschaften LCGB und OGBL haben deswegen den Finanzminister darauf aufmerksam gemacht, dass sein Steuerkredit zwar ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch absolut ungenügend ist, um die zusätzliche Steuerlast für viele Grenzgänger zu kompensieren. Laut den Berechnungen der beiden national repräsentativen Gewerkschaften deckt der neue Steuerkredit im Durchschnitt lediglich 35% der zusätzlichen Besteuerung ab. Außerdem löst der Steuerkredit nicht das Problem der Ungleichbehandlung der deutschen Grenzgänger sowie der rückwirkenden Besteuerung, die momentan für alle nicht abgeschlossenen Steuererklärungen stattfindet.

Leider zeigte der Finanzminister wenig Bereitschaft, den Steuerkredit im Haushaltsentwurf für 2025 zu revidieren und andere, bessere Lösungen zu besprechen. Letzten Endes führt für die Gewerkschaften nichts an einer Neuverhandlung der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland, sowie einem insgesamt kohärenten Konzept mit allen Nachbarländern vorbei, um diese Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern zu beheben.

Die Gewerkschaften OGBL und LCGB werden ihre Anstrengungen fortsetzen, um hier eine gerechte Lösung zu finden und einer Ungleichbehandlung der Grenzgänger entgegenzuwirken.

Mitgeteilt von OGBL und LCGB, am 21. Oktober 2024

Erneuter Angriff auf den Sozialdialog

Mit Erschrecken nehmen der Fachverband LCGB-Dienstleistungen und Handel und das Syndikat Handel, Garagen und Horeca des OGBL den Beschluss des Arbeitsministers zur Kenntnis, die Sonntagsarbeit im Einzelhandel zu liberalisieren. Aus einer Pressemitteilung mussten die beiden Organisationen erfahren, dass der Minister die zulässige Höchstgrenze der an einem Sonntag geleisteten Arbeitsstunden von 4 auf 8 Stunden erhöhen wird, und zwar ohne zusätzliche Kompensationen für die betroffenen Arbeitnehmer, die über die im Gesetz vorgesehene hinausgeht, und dies unter Missachtung des Sozialdialogs.

Die Tatsache, dass das Arbeitsministerium „sein Engagement für einen konstruktiven Sozialdialog bekräftigt“, ist eine einzigartige Unverfrorenheit. Denn trotz eines ersten Meinungsaustauschs im Rahmen des Ständigen Ausschusses für Arbeit und Beschäftigung (Comité Permanent du Travail et de l’Emploi – CPTE) und trotz der hartnäckigen Forderung der Gewerkschaften, nicht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, ist der Minister nie mit einem Text, der als Diskussionsgrundlage dienen könnte, zu den Gewerkschaften zurückgekehrt.

Wieder einmal verhöhnt der Arbeitsminister den Sozialdialog und missachtet gleichzeitig jede Form des Anstands und des elementaren Respekts zwischen den Sozialpartnern. Es scheint offensichtlich, dass es sich hierbei um eine kaum verhohlene Retourkutsche für den Eklat während der CPTE-Sitzung vom 8. Oktober 2024 handelt, als die Gewerkschaften angesichts der geplanten Reform der Kollektivverträge, die nicht mit dem luxemburgischen Sozialmodell vereinbar ist, den Tisch verließen. Dieser Schachzug des Ministers wird auf dem Rücken der Beschäftigten im Handel ausgetragen, die zu den schwächsten Arbeitnehmern zählen.

Mit seiner einseitigen Entscheidung ebnet der Arbeitsminister nicht nur den Weg für eine mögliche Liberalisierung der Öffnungszeiten, sondern schwächt auch erheblich die Kollektivverträge in einem Sektor, der über eine geringe Deckungsrate verfügt (38% nach den letzten Zahlen). Tatsächlich ist die Frage der Sonntagsarbeit in einer Vielzahl von Kollektivverträgen Gegenstand von Verhandlungen gewesen und hatte dazu geführt, dass neue ausgehandelt wurden. Daher steht der Gesetzentwurf des Ministers in klarem Widerspruch zu seiner Absicht, die Zahl der Kollektivverträge zu erhöhen.

Es scheint also, dass der Arbeitsminister weder am Sozialdialog, noch an einer Erhöhung des Deckungsgrades der Kollektivverträge, wie es die europäische Richtlinie über einen angemessenen Mindestlohn vorsieht, noch an einer Verbesserung der Arbeits- und Lohnbedingungen der Arbeitnehmer interessiert ist.

Die Beschäftigten der Handelsbranche sind kein Spielball und der LCGB und der OGBL werden nicht akzeptieren, dass sie auf diese Weise behandelt werden. Aus diesem Grund werden die beiden Gewerkschaften ihre Strukturen rasch zusammenbringen, um eventuelle zukünftige gemeinsame Aktionen in Betracht zu ziehen.

Mitgeteilt vom Syndikat Handel, Garagen und Horeca des OGBL und dem LCGB-Dienstleistungen & Handel,
am 16. Oktober 2024

Unsere fundamentalsten Rechte & Errungenschaften sind in Gefahr

Angriff auf die Kollektivverträge (KV), ein Schlag ins Gesicht derArbeitnehmer! 

Seit Jahren fordern der OGBL und der LCGB eine Reform des Gesetzesrahmens der Kollektivverträge, um die Anzahl der Kollektivverträge zu erhöhen und modernere, an die Bedürfnisse und Forderungen der Arbeitnehmer angepasste Kollektivverträge auszuhandeln.

Der Arbeitsminister unterstützt jedoch die Arbeitgeber, um Kollektivverträge bedeutungslos zu machen durch:

  • die Reduzierung des obligatorischen Inhalts von KV auf ein absolutes Minimum;
  • die Möglichkeit, KV auszuhandeln, die in nachteiliger Weise vom Arbeitsgesetz abweichen;
  • die Möglichkeit, Kollektivverträge ohne Gewerkschaften auszuhandeln.

Dieser Entwurf des Ministers, der am 8. Oktober 2024 dem Ständigen Ausschuss für Arbeit und Beschäftigung (CPTE) vorgelegt wurde, ist nichts anderes als ein Ausverkauf der Rechte und Errungenschaften der Arbeitnehmer.

Denn das Recht der Gewerkschaften, Kollektivverträge auszuhandeln und zu unterzeichnen, in Frage zu stellen, bedeutet:

  • alle bestehenden KV in Frage zu stellen;
  • KV ohne Mehrwert für die Beschäftigten zu fördern;
  • alle gesetzlichen Rechte und Errungenschaften der Beschäftigten in Frage zu stellen.

Für den Minister und die Arbeitgeber ist der ideale KV der, der:

  • alle den Arbeitgeber störenden gesetzlichen oder außergesetzlichen Rechte und Errungenschaften der Beschäftigten zum Ausverkauf preisgibt;
  • dem Arbeitgeber ermöglicht, sich mit demjenigen zu arrangieren, der bereit ist, KV zu unterzeichnen, die ihn nichts kosten;

Neutrale Delegierte ohne Unterstützung durch eine national repräsentative Gewerkschaft verfügen nicht über das nötige Kräfteverhältnis, um Verbesserungen gegenüber dem Arbeitgeber zu verteidigen und durchzusetzen. 

Diese Reform ist daher ein Frontalangriff auf die fundamentalsten Rechte und Errungenschaften aller Arbeitnehmer in Luxemburg!

Sie stellt alle gewerkschaftlichen Errungenschaften in den KV in Frage:

  • Lohntabellen
  • Zusätzliche Urlaubstage,
  • 13. Monat
  • Verkürzung der Arbeitszeit
  • Beteiligung am Gewinn des Unternehmens
  • usw.

Sie bringt alle wichtigen sozialen Errungenschaften, für die die Gewerkschaften gekämpft haben, in große Gefahr:

  • die automatische Indexierung der Löhne;
  • der soziale Mindestlohn;
  • die Sozialversicherungssysteme (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung);
  • Familienleistungen (Kindergeld, Elternurlaub usw.);
  • die 40-Stunden-Arbeitswoche;
  • der gesetzliche Urlaub und die Ruhezeiten;
  • usw.

 

Der OGBL und der LCGB sagen NEIN zu dieser skandalösen Politik, die darauf abzielt, die sozialen Errungenschaften der Arbeitnehmer zu zerstören!

Der OGBL und der LCGB rufengemeinsam alle ihre Personalvertreter & Militanten zur Teilnahme auf, an einer 1. Aktion zur Sensibilisierung und Information am 3. Dezember 2024 | 17.00 Uhr (der Ort wird in Kürze bekannt gegeben)

Die Ministerin verwirft Optionen

Anfang Oktober hat die Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit ihren Konsultationsprozess über die Zukunft des Rentensystems des Privatsektors, d.h. des allgemeinen Rentenversicherungssystems, eingeleitet. In diesem Zusammenhang ziehen OGBL und LCGB an einem Strang, indem sie sich für eine Erhöhung der Einnahmen einsetzen, um das allgemeine System zu stärken.

Mit großem Interesse haben die Gewerkschaften daher die Antwort der Ministerin auf die parlamentarische Anfrage Nr. 1201 bezüglich der Mehreinnahmen, die durch eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze generiert würden, gelesen. In ihrer Antwort bestätigt die Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit, dass eine solche Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze im allgemeinen System im Jahr 2023 zu zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 706 Millionen Euro für die Nationale Rentenversicherungskasse (CNAP) geführt hätte. Gleichzeitig relativiert sie diesen Einnahmenanstieg, indem sie auf die zusätzlichen Kosten für den Staatshaushalt hinweist und erklärt, dass bei einer Abschaffung der Höchstrente, die über einen Zeitraum von 30 Jahren angesammelten Mehreinnahmen in 15 Jahren verbraucht würden.

Die Gewerkschaften nehmen diese Aussage der Ministerin zur Kenntnis und müssen feststellen, dass dies in krassem Widerspruch zu den Behauptungen steht, die sie anlässlich der Konsultationssitzung mit OGBL und LCGB am 9. Oktober 2024 aufgestellt hat. Bei diesem Treffen betonte die Ministerin nämlich, dass die Regierung in der Rentenfrage keine vorbestimmte Position einnehmen werde, dass die Schlussfolgerungen des Prozesses völlig offen sein würden und dass das Ziel der Konsultationen gerade darin bestehe, Wege zur dauerhaften Sicherung des Rentenversicherungssystems zu sammeln.

Es muss festgestellt werden, dass die Ministerin Wege verwirft, indem sie bereits jetzt eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze ausschließt. Daher fragen sich die Gewerkschaften: Was ist der Zweck dieser Konsultation, wenn die Ministerin bereits im Laufe des Prozesses bestimmte Wege ausschließt? Will die Ministerin diese Konsultation nutzen, um jede Diskussion über eine Erhöhung der Einnahmen der CNAP um jeden Preis auszuschließen?

 


Zur Erinnerung: Die Gewerkschaften fordern eine Erhöhung der Finanzierungsquellen der Rentenversicherung. Zu den von den Gewerkschaften geforderten Maßnahmen gehört die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze, wohl verstanden bei Beibehaltung der Begrenzung der Höchstrente. Diese Maßnahme hätte auch den Vorteil, dass das allgemeine Rentenversicherungssystem dem System des öffentlichen Dienstes angenähert würde, in dem Einkommen und Leistungen vollständig verschoben sind. Diese Maßnahme wäre auch sozial gerecht, da sehr hohe Löhne und Gehälter dazu herangezogen würden, das allgemeine Rentenversicherungssystem zu erhalten und dringend notwendige Verbesserungen wie die Erhöhung der Mindestrente vorzunehmen.

Dieser Artikel wurde im Aktuell veröffentlicht (5/2024)